Start » Leistungen » Öffentliche Förderung

Öffentliche Förderung für Ihre IT-Vorhaben

Viele Digitalisierungsvorhaben im bayerischen Mittelstand sind förderfähig — und viele Förderungen verfallen, weil zuerst bestellt und dann beantragt wurde. Die Reihenfolge ist die wichtigste Information auf dieser Seite: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. ITFOUR bringt diesen Punkt früh in die Planung ein, damit Sie die Möglichkeit nicht aus Versehen verschenken.

Fördermittel nutzen, statt sie zu verschenken

Der Antrag muss vor der Beauftragung stehen — das ist die wichtigste Regel des ganzen Verfahrens.

Leistungen auf einen Blick

Förderung ist kein Rabatt, sondern ein Verfahren mit Regeln. Die wichtigste davon betrifft die Reihenfolge, die zweitwichtigste die Beschreibung: Ein Antrag wird nicht daran gemessen, wie sinnvoll das Vorhaben ist, sondern daran, wie nachvollziehbar es dargestellt wurde.

Unser Beitrag zum Förderverfahren:

Frühe Einschätzung, welche Teile des Vorhabens inhaltlich förderfähig sind

Technische Vorhabensbeschreibung als Grundlage für den Antrag

Angebot ohne Beauftragung, damit die Reihenfolge gewahrt bleibt

Trennung von Investition und laufenden Betreuungskosten

Zeitplan, der Bearbeitungsdauer und Bescheid berücksichtigt

Angebote bleiben über die Antragsphase hinweg gültig

Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, wo es um die Abgrenzung geht

Nachweise und Rechnungen in der vom Programm verlangten Form

Kostenübersicht, getrennt nach Investition und laufendem Betrieb

Ansprechpartner, der Rückfragen der Förderstelle zeitnah beantwortet

Der Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern ist das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie in IT-Sicherheit — also genau die Vorhaben, um die es in einem Systemhausprojekt meistens geht.

Antragsberechtigung, Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich mit den Programmrunden. Verbindliche Auskunft dazu geben die Förderstelle und Ihre Steuerberatung; wir sagen Ihnen, welche Teile Ihres Vorhabens inhaltlich in die geförderten Kategorien fallen, und liefern die technische Beschreibung dazu.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir beschreiben das Vorhaben so, dass es zum Antrag passt: Was ist der Ausgangszustand, was wird angeschafft, welchen Zweck erfüllt es, welche Kosten fallen an. Diese Beschreibung ist keine Antragsberatung im rechtlichen Sinn, sondern die technische Grundlage, die Sie oder Ihre Beratung für den Antrag brauchen.

Außerdem richten wir den Zeitplan danach aus. Ein Angebot, das als Grundlage für den Antrag dient, darf noch keine Beauftragung sein — und die Umsetzung beginnt erst, wenn der Bescheid vorliegt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde. Wir halten Angebote entsprechend lange offen.

Für welche Unternehmen und Vorhaben

Typische geförderte Vorhaben sind die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur, IT-Sicherheitsmaßnahmen, der Umstieg auf virtualisierte Server, ein Dokumentenmanagement und die Umstellung auf eine Cloud-Telefonanlage.

Angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Für Kommunen gelten andere Programme, siehe Behörden und Kommunen.

Selbständige und Freelancer

Handwerk und Einzelhandel

Mittelstand und Produktion

Arztpraxis und Kanzlei

Schule und Bildung

Behörden und Kommunen

Wenn es schnell gehen muss

Nach einem Ausfall oder einem Sicherheitsvorfall drängt die Zeit, und die Reihenfolge Antrag-vor-Beauftragung passt schlecht zu einem Notfall. In solchen Fällen trennen wir sauber: Die Sofortmaßnahme läuft ohne Förderung, die anschließende dauerhafte Lösung kann Gegenstand eines Antrags sein.

Was im Notfall zuerst passiert, steht unter Störung und Notfall-Service.

Weitere Wege der Förderung

Neben dem Digitalbonus gibt es Programme des Bundes und der KfW sowie Beratungsförderungen. Welche davon in Frage kommen, hängt von Größe, Rechtsform und Vorhaben ab. Wir verweisen hier bewusst nicht auf Beträge oder Quoten, weil sie sich ändern — die aktuellen Zahlen stehen bei der jeweiligen Förderstelle.

Was Sie für den Antrag vorbereiten sollten

Ein Förderantrag braucht mehr als unsere technische Beschreibung. Dazu gehören übliche Unternehmensnachweise, eine Kostenübersicht und häufig eine Bestätigung der Hausbank oder Steuerberatung — was genau verlangt wird, ändert sich mit jeder Programmrunde und steht verbindlich nur bei der Förderstelle.

Wir liefern die technische Beschreibung so, dass Sie sie unverändert an Ihre Steuerberatung oder die Förderstelle weitergeben können — ohne Rückfragen, die den Zeitplan zusätzlich verzögern.

Förderfähige IT-Projekte in Rosenheim und Umgebung

Wir begleiten Betriebe in Rosenheim, Bad Aibling, Kolbermoor, Raubling, Bruckmühl, Wasserburg am Inn und Umgebung bei geförderten Vorhaben — von der ersten Idee bis zur Abnahme.

Sprechen Sie uns früh an: 08031 6169640 oder Kontaktformular. Früh heißt: bevor bestellt wird.

Häufige Fragen

Darf ich erst bestellen und dann den Antrag stellen?

Nein. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, sonst entfällt die Förderfähigkeit. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur mit Genehmigung möglich.

Stellt ITFOUR den Antrag für uns?

Den Antrag stellt Ihr Unternehmen. Wir liefern die technische Beschreibung und das Angebot, das dem Antrag zugrunde liegt.

Welche Kosten sind förderfähig?

In der Regel Investitionen in Hard- und Software sowie IT-Sicherheit. Laufende Betreuungskosten sind es nicht. Die verbindliche Abgrenzung nimmt die Förderstelle vor.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt von der Programmrunde und der Auslastung der Förderstelle ab. Wir planen Projekte deshalb mit Puffer und halten Angebote entsprechend lange offen.

Ist die laufende Betreuung förderfähig?

Nein. Gefördert werden Investitionen, nicht der laufende Betrieb. Wir weisen deshalb im Angebot getrennt aus, was Anschaffung ist und was monatliche Betreuung — das erspart Rückfragen im Verfahren.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann entscheiden Sie neu über das Vorhaben. Weil bis zum Bescheid nichts beauftragt ist, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten — genau dafür halten wir die Angebote offen.

Wir haben schon ein Angebot von Ihnen, aber noch nicht beauftragt — ist es zu spät?

Nein. Solange keine Beauftragung erfolgt ist, lässt sich der Antrag noch stellen. Wichtig ist nur, dass Angebot und Antrag zueinander passen.

Früh sprechen heißt: bevor bestellt wird

Wir richten Angebot und Zeitplan so ein, dass der Förderweg offen bleibt, statt ihn nachträglich zu suchen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner